Nationale Regelungen

Shiatsu unterliegt unterschiedlichen Rechtssituationen.

Die Erfahrung zeigt, dass Shiatsu ohne Risiken für die Empfängerinnen und Empfänger ausgeübt wird. Aus diesen Gründen gibt es Länder und Regionen in Europa, welche keine spezifischen rechtlichen Beschränkungen und Auflagen mit der Ausübung von Shiatsu als Beruf verbinden.

Frankreich, Italien, Schweiz und Grossbritannien befinden sich inmitten eines Prozesses zur Regulierung von Shiatsu als ganzheitlicher Beruf. In Österreich ist Shiatsu durch das Wirtschaftsministerium als gewerblicher Beruf anerkannt und geregelt. Zudem bestehen auf regionaler Ebene Regelungen (z.B. Katalonien, Toscana, Schweizer Kantone).

In einigen Ländern und Regionen kann Shiatsu auch in einem therapeutischen Zusammenhang ausgeübt werden.